Rechtliches Hühner behüten

Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben

Anmeldung / Registrierung /Bestandsbuch


In Deutschland müssen Hühner angemeldet werden.


Alle Menschen, die "Geflügel" halten (sowie auch bei Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Gehegewild und Bienen) sind verpflichtet, ihren Tierbestand beim zuständigen, örtlichen Veterinäramt zu melden. In manchen Bundesländern erfolgt dabei automatisch zusätzlich eine Registrierung bei der Tierseuchenkasse.


Außerdem besteht die Verpflichtung, ein Bestandsbuch zu führen, in dem alle Zu- und Abgänge von Tieren in seinem Bestand vermerkt werden. 


Impfpflicht gegen Newcastle Disease


In Deutschland besteht für alle Hühner in Privathaltung eine Impfpflicht gegen Newcastle Disease (kurz ND).

Für Legehennen in der Tierindustrie gilt neben der ND Impfung auch noch für einige weitere Krankheiten eine Impfpflicht. Die Tiere erhalten diese Pflichtimpfungen bei der Aufzucht per industrieller Injektion und haben somit ausreichenden Impfschutz für die vorgesehene Zeit in der Tierindustrie.

Wenn wir sie aus den Betrieben übernehmen und an euch übergeben, besteht der ND Impfstatus noch. Die Impfung muss dann aber bei euch regelmäßig fortgeführt werden, um den Impfschutz zu erhalten und der gesetzlichen Impfverpflichtung nachzukommen.

Wir empfehlen, die erste ND-Impfung im neuen Zuhause circa 4-6 Wochen nach der Übernahme der Tiere durchzuführen. Bis dahin haben die Hennen sich erholt und eingewöhnt.

Die Durchführung kann per Injektion einmal jährlich oder als Trinkwasserimpfung im Abstand von jeweils 6 Wochen durchgeführt werden. Genaue Infos darüber erfragt ihr in eurer tierärztlichen Praxis.

Anmeldung / Registrierung /Bestandsbuch


In Deutschland müssen Hühner angemeldet werden.


Alle Menschen, die "Geflügel" halten (sowie auch bei Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Gehegewild und Bienen) sind verpflichtet, ihren Tierbestand beim zuständigen, örtlichen Veterinäramt zu melden. In manchen Bundesländern erfolgt dabei automatisch zusätzlich eine Registrierung bei der Tierseuchenkasse.


Außerdem besteht die Verpflichtung, ein Bestandsbuch zu führen, in dem alle Zu- und Abgänge von Tieren in seinem Bestand vermerkt werden. 


Impfpflicht gegen Newcastle Disease


In Deutschland besteht für alle Hühner in Privathaltung eine Impfpflicht gegen Newcastle Disease (kurz ND).

Für Legehennen in der Tierindustrie gilt neben der ND Impfung auch noch für einige weitere Krankheiten eine Impfpflicht. Die Tiere erhalten diese Pflichtimpfungen bei der Aufzucht per industrieller Injektion und haben somit ausreichenden Impfschutz für die vorgesehene Zeit in der Tierindustrie.

Wenn wir sie aus den Betrieben übernehmen und an euch übergeben, besteht der ND Impfstatus noch. Die Impfung muss dann aber bei euch regelmäßig fortgeführt werden, um den Impfschutz zu erhalten und der gesetzlichen Impfverpflichtung nachzukommen.

Wir empfehlen, die erste ND-Impfung im neuen Zuhause circa 4-6 Wochen nach der Übernahme der Tiere durchzuführen. Bis dahin haben die Hennen sich erholt und eingewöhnt.

Die Durchführung kann per Injektion einmal jährlich oder als Trinkwasserimpfung im Abstand von jeweils 6 Wochen durchgeführt werden. Genaue Infos darüber erfragt ihr in eurer tierärztlichen Praxis.

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